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Fahrzeuge im Dienst der Grenztruppen (GT) der DDR |
Historischer Abriss Zur Überwachung und Sicherung der Demarkationslinie zwischen der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und den Besatzungszonen der Westalliierten stellten die Landespolizeibehörden der SBZ am 1. Dezember 1946 eine Grenzpolizei auf. Ab 1951 stand ihnen auf westlicher Seite neben den alliierten Grenzpatrouillen der neu geschaffene Bundesgrenzschutz gegenüber. Bis 1955 führte die Deutsche Grenzpolizei die Kontrolle und Bewachung der Grenzen der SBZ unter dem Kommando und versahen ihren Dienst gemeinsam mit den Soldaten der sowjetischen Streitkräfte. Danach übernahm die Grenzpolizei die alleinige Kontrolle und Verantwortung für militärische Absicherung der Grenzen.
Ural 375D der GT 1961 erfolgte die Eingliederung der Grenzpolizei als "Kommando Grenze" in die Nationale Volksarmee der DDR. Aus Grenzpolizisten wurden jetzt Grenzsoldaten. Mit Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 76/61 über den Schusswaffengebrauch für das Kommando Grenze der NVA werden die Grenzsoldaten ermächtigt, von der Waffe Gebrauch zu machen, insoweit es für die zu erreichenden Zwecke erforderlich ist. Die Ausrüstung des "Kommando Grenze" wird an den militärischen Auftrag angepasst. Sie bestand damals u.a. aus schweren Waffen wie z.B. T34-Panzern, Schützenpanzern des Typs BTR 152 oder Granatwerfern der Kaliber 81 mm und 120 mm. Im selben Jahr beginnen das Kommando Grenze mit der Verminung der Grenzanlagen. Bis 1984 werden 1,3 Millionen Minen verlegt worden sein. Ab 1964 werden zusätzlich Kraftfahrzeugsperrgräben errichtet und die Wachtürme aus Holz durch solche aus Beton ersetzt. Um das "Kommando Grenze" nicht zum Gegenstand der Wiener Verhandlungen über die gegenseitige Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa zu machen, wurden die Einheiten 1974 wieder aus der NVA ausgegliedert und als Grenztruppen der DDR geführt. 1975 beginnen die Grenztruppen mit der Installation von Selbstschussanlagen am Metallgitterzaun und ab dem 1. Mai 1982 legalisiert das "Gesetz über die Staatsgrenze der DDR" den Waffeneinsatz gegen Grenzverletzer. Durch den Befehl 49/90 vom 21. September 1990 wurde die Auflösung der Grenztruppen der DDR angeordnet. Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Ausrüstung der Grenztruppen Die landgebunden operierenden Grenzsicherungskräfte der DDR waren im wesentlichen infanteristisch ausgerüstet. Die Bewaffnung bestand aus Pistolen, Karabinern, Maschinenpistolen, Maschinengewehren und Panzerbüchsen. Die Fahrzeugausstattung der Grenztruppen umfasste PKWs der Typen Trabant 601 Kübel, UAZ, P3 sowie verschiedene leichte, mittlere und schwere LKWs (z.B. Robur LO, IFA W50A/L60A). Nicht zu vergessen die Kräder und Mopeds der Typen MZ 250 gl und ETZ 250 A bzw. S50 und Moped S51e Enduro.
Raupenschlepper KT 50
T55 mit Schlagwerk zur Minenräumung Darüber hinaus verfügten die Einheiten ab Regimentsebene über 120 mm Granatwerfer, automatische Granatwerfer AGS 17, rückstoßfreie schwere Panzerbüchsen SPG 9 und Flammenwerfer. An schweren Waffen gab es in den fünfziger und sechziger Jahren Flug- und Panzerabwehrgeschütze sowie bis 1985 auch Feldhaubitzen und Kanonen (Divisionskanone D-44 85mm, Kanone M46 - 130mm, Haubitze 38 122mm und Haubitze D30 122mm) sowie Geschosswerfer (Geschosswerfer BM 21, Geschosswerfer RM70). Die Pioniereinheiten verfügten zusätzlich über eine ganze Reihe von Spezialfahrzeugen, u.a. zur Minenverlegung und zur Minenräumung. KrAZ 214 7-Tonner Tatra T148S3 Dreiseitenkipper der
Pionierkräfte Minenpflug |
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