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Geschützte Fahrzeuge (GeschFzg) (Bw)

Mehr als 4.000 Bundeswehrsoldaten und Angehörige der Bundeswehrverwaltung stehen derzeitig (2007) im Auslandseinsätzen. Dabei sehen sie sich - insbesondere in Afghanistan - einem breiten Spektrum von Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Angefangen von Anschlägen mit sogenannten IEDs über den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen und Selbstmordattentate bis hin zu Unfällen mit Minen. Auch die Gefahr in einen Hinterhalt zu geraten oder durch Heckenschützen unter Feuer genommen zu werden, gehört zur mittlerweile alltäglichen Bedrohung. Mit einem integralen Schutzsystem, das auf den Komponenten Ausbildung, Bewaffnung, Ausrüstung und Einsatzgrundsätze aufbaut, soll den Gefährdungen begegnet werden. Da der Einsatz von Kampf- oder Schützenpanzern in der Regel nicht lage- und auftragsgerecht ist, bedarf es einer Fahrzeugausstattung, die einerseits den Schutz der Besatzungen gewährleistet, andererseits aber von der Bevölkerung nicht als Bedrohung empfunden wird.

Fahrzeug/ Bezeichnung

Gesamt IST

Funktion

Lkw Wolf MSS (Modularer Splitterschutz)

236

12 Sanitätsfahrzeuge, 224 Fahrzeuge für den Einsatz als Führungsfahrzeug/Rüstsatzträger oder zum Personentransport

Lkw Wolf MSA (Modulare Schutzausstattung)

24

22 Personentransportfahrzeuge und Rüstsatzträger, 2 Feldjägerfahrzeuge

Lkw Wolf SSA (Sonder-Schutz-Ausstattung)

121

81 Feldjägerfahrzeuge, 40 Personentransportfahrzeuge und Rüstsatzträger

Lkw 2 t tmil gl MSA

50

Transportfahrzeuge

Lkw 5–15 t mil gl MSA

138

Transportfahrzeuge

Wechselladersystem MULTI FSA

2

Transportfahrzeuge

Tankfahrzeuge, Sattelzugmaschinen und Kranfahrzeuge

62

Spezialfahrzeuge

ESK Mungo

88

ausschließlich Gruppenfahrzeuge

Dingo 1

146

109 Patrouillenfahrzeuge, 31 Führungsfahrzeuge, 4 Lautsprechertrupps, 2 Feldjägerfahrzeuge

Dingo 2

52

ausschließlich Patrouillen-/ Sicherungsfahrzeuge

Duro

20

12 Sanitätsfahrzeuge, 2 Feldjägerfahrzeuge, 6 Spezialfahrzeuge

TPz Fuchs

872

290 Gruppenfahrzeuge, 463 Führungs- und Funkfahrzeuge, 15 Sanitätsfahrzeuge, 104 ABC-Spürpanzer

TPz Fuchs MSA

124

77 Gruppenfahrzeuge, 22 Sanitätsfahrzeuge, 25 Führungsfahrzeuge

Fennek

130

126 Spähwagen, 4 Artilleriebeobachter

WaTrg Wiesel 2

26

6 Führungsfahrzeuge, 20 Sanitätsfahrzeuge

BV 206 S

31

ausschließlich Sanitätsfahrzeuge

Quelle: Bundestags-Drucksache 16/3931

Mit der Beschaffung der geschützten Radfahrzeuge vom Typ Dingo 1 und Dingo 2, Mungo, Fennek bzw. Duro/Yak, den gepanzerten Kettenfahrzeugen Wiesel und BV206S, der Nachrüstung von Lastkraftwagen und Transportpanzern Fuchs mit modularen Schutzausstattungen oder der Einrüstung von Kleinstörsendern gegen Improvised Explosive Device (IED) reagierte die Bundeswehrführung kurzfristig auf die neuartigen Gefährdungen. Mittlerweile sind 67% der deutschen ISAF-Fahrzeuge geschützte Fahrzeuge. Bei KFOR und EUFOR Bosnien 19% bzw. 11%. Mit Ausnahme des Spähfahrzeuges Fennek, der Transportfahrzeuge Dingo 1 und 2 sowie des Transportpanzers Fuchs MSA bieten sie aber nur einen Minenschutz der Klasse 1. Allein für die laufenden Einsätze geht die Bundeswehrplanung daher von einem Bedarf von insgesamt 5.200 geschützten Fahrzeugen aus. Angesichts des vorhandenen Ausstattung mit rund 2.100 geschützten Fahrzeugen (siehe Tabelle), müssen kurz- bis mittelfristig 3.100 geschützte Transport-, Führungs-, Funktions- und Sonderfahrzeuge beschafft werden.

Schutzniveau geschützter Fahrzeuge des Heeres
(Quelle: FKH Infobrief Heer, Nr. 3, September 2006)

Die geschützten Führungs- und Funktionsfahrzeuge müssen, um den militärischen Forderungen zu entsprechen, eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. Dieses beinhaltet die u.a. die Geländegängigkeit, Beweglichkeit und Reichweite im Rahmen landgebundener Einsätze, den ballistischen Schutz, den Schutz gegen Artilleriesplitter, IEDs und Minen sowie die Fähigkeit zur Selbstverteidigung unter Schutz. Gewünscht sind ferner elektronischer Schutz, Signaturschutz sowie ABC-Schutz. Letztendlich müssen auch die erforderlichen Nutzlast- und Personenbeförderungskapazitäten zur Verfügung stehen.

Grundlage für die Bildung der GFF-Fahrzeugklassen ist die Luftverladbarkeit. Bei den Fahrzeugen der GFF-Klasse 1 handelt es sich um leichte Führungsfahrzeuge, die im mittleren Transporthubschrauber CH-53 verlegt werden können. Die Fahrzeugklasse 2 muss in der C 160 Transall transportierbar sein. Gleiches gilt für die Fahrzeuge der Klasse 3, allerdings unter der Maßgabe einer Nutzlast von mehr als 2 Tonnen und einem Nutzvolumen von mindestens 9 Kubikmetern. Geschützte Führungs- und Funktionsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 25 Tonnen gehören der Klasse 4 an. Für sie ist das zukünftige Transportflugzeug A400M als Lufttransportmittel vorgesehen.

Daneben benötigen das Heer und die Streitkräftebasis geschützte Transportfahrzeuge (GTF), die die vorhandene Flotte der ungeschützten und nachgerüsteten Lkw - vom Lkw 2t über den Lkw 5t bis zum Straßentankwagen - ablösen bzw. ergänzen. Benötigt werden aber auch geschützte Sonderfahrzeuge, wie zum Beispiel Kran-, Bergungs- oder Tankfahrzeuge.

Eine Anforderung, die mit Ausnahme der GFF Klasse 1 an alle neuen Radfahrzeuge der Bundeswehr gestellt wird, betrifft die Fähigkeit zur Selbstverteidigung unter Schutz.  Die bisher gebräuchliche Dachluke und das MG auf Drehringlafette werden daher demnächst der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollen die Fahrzeuge mit einer geschützt zu bedienenden Waffenstation ausgerüstet werden können. Eine einheitliche Mechanik- und Elektronik-Schnittstelle soll gewährleisten, dass unterschiedliche Waffenstationen integriert werden können. Die leichte Waffenstation (FLW 100) wird mit einem MG 3/4 ausgerüstet sein und aus dem Fahrzeuginneren heraus über einen Bildschirm mit integrierten Tag- und Nachtsichtgeräten ferngesteuert bedient sein. Die fernbedienbare leichte Waffenstation FLW 200 kann Bewaffnungen bis zur 40 mm Granatmaschinenwaffe aufnehmen. Derzeit wird das 1. Los von KMW mit 230 bzw. 190 FLW 1/2 geliefert.

 

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