Verzerrungsanstrich der NVA (DDR)
- Geschosswerfer BM-21 -

(schu) - Mit der Vorschrift "Verzerrungsanstriche an Kampftechnnik, Bewaffnung und Ausrüstung" führte das Ministerium für Nationale Verteidigung der DDR Ende der achtziger Jahre für die NVA einen neuen Tarnanstrich ein. Die Vorschrift unterschied einen dreifarbigen Sommer- und einen zweifarbigen Winteranstrich, der auf alle Kampf- und Kampfunterstützungsfahrzeuge aufgebracht werden sollte.

Olivgrün bildete dabei sowohl beim Sommer- als auch beim Winteranstrich die Grundfarbe. Der Sommertarnstrich sah eine zusätzliche Flecktarnung aus den beiden Ergänzungsfarben braun und beige vor. Bei der Aufbringung der Tarnflecken hatte die Truppe relativ freie Hand. Folgende Vorgaben galt es jedoch zu beachten: die Flecken mussten verschiedenförmig und unsymmetrisch angeordnet werden. Auch sollten die einzelnen Flecken in ihrer kleinsten Ausdehnung nicht kleiner als 0,5 m sein. Ferner musste eine Winkel von 30 bis 60 Grad zur Fahrzeugkante eingehalten werden. Luken oder andere Fahrzeugöffnungen sollten sich im dunklen Farbfeld bzw. im Übergang von zwei Farbflecken befinden. Die Laufwerke der Kettenfahrzeuge bzw. die Räder der Radfahrzeuge waren einfarbig zu streichen, um auffällige Farbwechsel während der Fahrt zu vermeiden.

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