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Armoured Engineer Vehlicle (AEV) 3 (NL) |
(schu) - Anfang 2008 erteilten Schweden und Holland dem Rüstungs- und Technologiekonzern Ruag den Auftrag zur Fertigung von 16 Pionierpanzern 3.
Prototyp des Pionierpanzers auf der Basis
des Leopard 2 Fahrgestells Bewaffnet ist der PiPz 3 mit einem 12.7 mm Maschinengewehr und einer Nebelmittelwurfanlage. Die Pionierausstattung besteht aus einem leistungsstarken Knickarmbagger in Mittenanordnung, einer Dozeranlage mit neuartiger Schnittwinkel- wie auch Tiltwinkelverstellung sowie einer Doppelwindenanlage bestehend aus zwei 9 Tonnen Spillwinden. Diese können kombiniert und im Mehrfachzug eingesetzt bis zu 62 Tonnen ziehen. Am Knickarmbagger können mittels Schnellwechselkupplung anstelle des Baggerlöffels weitere Arbeitsgeräte wie z.B. ein Hydraulikhammer oder ein Baumgreifer montiert werden. Sämtliche Arbeitsgeräte werden elektro-hydraulisch angesteuert und können vom Fahrer über zwei Joysticks bedient werden.
Prototyp des Geniepanzers auf dem Weg zur
Erprobung in die Schweiz Zur Abrundung der Einsatzbandbreite kann anstelle des Dozerschildes ein Minenräumpflug adaptiert werden, so dass zusammen mit einem Gerät zur Signaturverdopplung und einem Minengassenmarkierungsgerät ein vollwertiges Minendurchbruchsystem entsteht. In allen Ausstattungsvarianten wird das System inkl. Minenschutz innerhalb der militärischen Lastenklasse MLC 70 bleiben.
Heckansicht mit Blick auf den Baggerlöffel
Der AEV 3 Kodiak in der Version der
Schweizer Armee Der Auftrag der Schweizer Armee zur Beschaffung des gepanzerten Pionierfahrzeugs (AEV 3) wurde im Winter 2006/2007 an die Firma Ruag als Generalunternehmer erteilt. Die Lieferung der 12 Fahrzeuge, die aus gebrauchten Kampfpanzer Leopard 2 Fahrgestellen umgebaut worden waren, sollte ab 2010 erfolgen, verzögerte sich jedoch, nachdem im Dauertest unter extremen militärischen Einsatzbedingungen Probleme in der Hydraulik am Baggerarm aufgetreten waren. |
Textquelle: Internetseiten der Rheinmetall Detec AG. Herzlichen Dank an Arnd Baumgardt für die Überlassung der Fotos. |
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